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Subject:  Re: [InetBib] Ulmer nun auch im Boersenblatt gegen Bibliotheken
Date:  Thu, 02 Apr 2009 15:34:25 +0200
To:  Internet in Bibliotheken <inetbib@ub.uni-dortmund.de>



On Thu, 02 Apr 2009 14:09:43 +0200
delin@zlb.de (Delin, Peter) wrote:
> "... werden den Studenten kostenlos zum Download
> angeboten. Das ist kein Versehen, das ist erklärter Wille
> der Bibliothekare: alle Bücher für alle Studenten umsonst
> zum Download."
>
> "Die kurzfristige Hoffnung, wenigstens der Download auf
> USB-Stick sei ein Versehen, erlosch am Montag, als die TU
> Darmstadt verlauten ließ, man werde das so weiterführen,
> bis man gerichtlich gestoppt werde. Die Bibliothek als
> Download-Station, die Landesbibliothek als Copyshop des
> Landes Hessen."
>
> "... sie strömen mit gezücktem USB-Stick in die
> Bibliothek."
> http://www.boersenblatt.net/314659/
>
> Wenn das stimmen sollte, ist der § 52 b mit seinem großen
> Potential für Bibliotheken tot. Eine Freigabe nach § 52 b
> digitalisierter Bestände zum Download ist an Dummheit
> nicht mehr zu überbieten.

Ich hatte soeben Gelegenheit, mit dem stv. Leiter der ULB
Darmstadt, Herrn Karl-Heinz Kratz-Lucas, zu telefonieren.

Die ULB Darmstadt hat in der Tat die 100 meistbenutzten
Lehrbuecher gescannt und an bestimmten PCs bereitgestellt.

Das Angebot des Downloads der PDF-Image-Dateien besteht und
erfolgt nach einer Stellungnahme der DBV-Rechtskommission.

Vor dem Scannen wurde kontrolliert, ob ein elektronisches
Angebot besteht. Im Fall eines Psychologiebuchs wurde
dieses
entfernt, nachdem nachtraeglich ein elektronisches Angebot
bekannt wurde. Es wurden 2 Exemplare daraufhin gekauft.

Hinsichtlich des Ulmer-Lehrbuchs wurde das elektronische
Angebot nicht als akzeptabel angesehen, da es sich nicht um
ein Kaufexemplar handelt, die nutzungsabhaengigen Kosten
also nicht kalkulierbar sind und die Studierenden ja fuer
Ausdrucke noch gesondert bezahlen muessen.

Der Antrag auf einstweilige Verfuegung liegt beim LG
Frankfurt vor.

Wenn die Freigabe als Download eine Dummheit ist (und ein
fuer mich klares Abweichen von der Vereinbarung mit dem
Boersenverein), dann hat das die Rechtskommission des DBV
zu vertreten und nicht die ULB Darmstadt.

Klaus Graf