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Subject:  Re: [InetBib] Wie die VG Wort die Forschungsfreiheit angreifen will
Date:  Tue, 31 Mar 2009 04:39:22 +0200
To:  inetbib@ub.uni-dortmund.de



On Mon, 30 Mar 2009 15:11:11 +0200
"Schimmel, Wolfgang" <wolfgang.schimmel@verdi.de> wrote:
> Sehr geehrter Herr Graf,
>
> nachdem ich mich ungebeten in die Debatte in die Debatte
> einmische, möchte ich vorab kurz vorstellen. Ich bin
> juristischer Berater der BG I in der VG Wort und arbeite
> in der Arbeitsgruppe der VG Wort mit, die sich um eine
> Lösung der mit dem Google-Settlement aufgeworfenen Fragen
> befasst.
>
> Vorab eines: Die VG Wort hat zusammen mit der
> "notification" mitgeteilt, wie eine mögliche Lösung des
> Konflikts unter Einschaltung der VG Wort aussehen könnte.
> Entschieden ist noch nichts; das ist Sache von
> Verwaltungsrat und Mitgliederversammlung und steht am 22.
> Und 23. Mai an. Danach wird - falls die Entscheidung so
> fällt - der geänderte Wahrnehmungsvertrag bekannt gegeben
> und alle Adressaten haben Gelegenheit, der Änderung im
> Hinblick auf das Google-Settlement zu widersprechen, so
> sie das wollen.
>
> Ich kann also nach dem Stand der Dinge schwerlich
> nachvollziehen, weshalb Sie schon jetzt die Leute nervös
> - um nicht zu sagen: verrückt - machen.
>
> In der Sache verkennen Sie ganz offensichtlich die
> Intentionen der VG Wort.
>
> "Die Arbeitsgruppe schlägt - nach derzeitigem Stand der
> Dinge - vor, dass sich die VG WORT durch eine Änderung
> des Wahrnehmungsvertrages bzw. im Rahmen einer
> Beauftragung folgende Rechte aus dem Google-Vergleich
> übertragen lässt:
> ...
> -  Das Recht, die Entfernung von sämtlichen vergriffenen
> Büchern zu verlangen. Gleichzeitig soll die VG Wort das
> Recht eingeräumt bekommen, digitale Nutzungen von
> vergriffenen Büchern weltweit für Google (über das
> Google-Partnerprogramm) oder Dritte zu lizenzieren,
> sofern nicht Autor oder Verlag dem widerspricht.
> -  Das Recht, die Entfernung von sämtlichen lieferbaren
> Büchern zu verlangen. Gleichzeitig soll der VG Wort
> möglicherweise das Recht eingeräumt werden, Suchmaschinen
> wie Google die Indexierung von Büchern (Volltextsuche im
> Buchinhalt) zu lizenzieren, sofern dem Internetnutzer
> ausschließlich bibliographische Angaben und keine
> Buchinhalte angezeigt werden."
>
> Es geht darum, eine weltweite Lizenzierung zu
> ermöglichen. Deshalb soll "gleichzeitig" mit der
> Rücknahme der Rechte zur Zugänglichmachung nach dem
> Settlement (das nur zu Zugänglichmachung innerhalb der
> USA regelt und Nutzern in Deutschland wenig dienlich ist)
> eine Lizenzierung erfolgen. Eine solche Lizenzierung
> könnte nach Änderung des Wahrnehmungsvertrags nicht nur
> zugunsten von Google erfolgen, sondern auch für andere
> Einrichtungen (z.B. "Europeana").
>
> Vor diesem Hintergrund sind Ihre Bedenken nicht
> nachvollziehbar: Ein "removal" nach dem Google-Settlement
> betrifft Wissenschaftler in Deutschland nicht; eine
> Lizenzierung durch die VG Wort (auch) in Deutschland
> würde hierzulande den Zugang ermöglichen und die Chance
> schaffen, dass neben Google weitere Zugangsmöglichkeiten
> entstehen. Wenn Sie Autoren dazu aufrufen, der VG Wort
> eine "Befugnis" zu entziehen, die sie - nebenbei -
> derzeit noch nicht hat, verhindern Sie genau das. Sie
> werden selbst beurteilen können, ob Sie damit der
> "Forschungsfreiheit" einen Dienst tun.
>
> Lassen Sie mich zu alledem noch klarstellen: Die VG Wort
> hat nichts weiter mitgeteilt als den vorläufigen Stand
> der Überlegungen. Wie die Lösung wirklich aussehen wird,
> kann ich Ihnen nicht sagen.
>
> Erlauben Sie noch eine letzte Anmerkung zum Thema
> "Forschungsfreiheit" generell: Es ist Sache eines jeden
> Wissenschaftlers, ob, wo und wie er seine
> Arbeitsergebnisse publiziert. Dem steht kein Urheberrecht
> der Welt entgegen. Dass Verlage ausschließliche
> Nutzungsrechte erwerben, ist Folge der Entscheidung von
> Wissenschaftlern, Ihre Arbeiten eben dort zu diesen
> Konditionen zu publizieren. Eine Verwertungsgesellschaft
> kann diese Wahl des Veröffentlichungswegs nur zur
> Kenntnis nehmen und respektieren. Das heißt aber auch,
> dass sie die vertraglich erworbenen Rechte der Verlage zu
> respektieren hat.
>
> Ihr Protest gegen eine vermeintliche Beschränkung der
> Forschungsfreiheit ist also bei der VG Wort an der
> falschen Adresse. Mir erschiene es zielführender, wenn
> die Gemeinde der Wissenschaftsautoren einmal unter sich
> diskutieren würde, um einen Konsens darüber zu erzielen,
> unter welchen Konditionen denn nun welche
> Veröffentlichungen erfolgen sollen. Dass Autor A einem
> Verlag den exklusiven Vertrieb einer Veröffentlichung
> überträgt, mag Autor B, der sich dann die Zeitschrift
> oder das Buch kaufen muss, missfallen. Aber ist das nicht
> eine Frage, die A und B miteinander klären sollten, und
> nicht ein Konflikt, der mit der zuständigen
> Verwertungsgesellschaft auszutragen ist?
>
> Mit freundlichen Grüßen
> aus der Ecke der "Ewiggestrigen", der "irregeleiteten
> Autorenverbände"
> Wolfgang Schimmel
>
> Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
> Fachbereich Medien / Verband deutscher Schiftsteller (VS)
>
> Königstr. 10a, 70173 Stuttgart
> Telefon: +49 (711) 88788-0840
> Telefax:  +49 (711) 88788-0899
> Mail:   Wolfgang.Schimmel@verdi.de
>
> PS: Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Nachricht an
> Ihren Verteiler weiterleiten würden.
>
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: inetbib-bounces@ub.uni-dortmund.de
> [mailto:inetbib-bounces@ub.uni-dortmund.de] Im Auftrag
> von Klaus Graf
> Gesendet: Samstag, 28. März 2009 18:14
> An: Internet in Bibliotheken
> Betreff: Re: [InetBib] Wie die VG Wort die
> Forschungsfreiheit angreifen will
>
> Zur wissenschaftlichen Anwendung von Google Buchsuche ein
> Beispiel:
>
>
http://books.google.com/books?hl=de&q="speyrer+chronik"+-lehmann&btnG=Nach+Büchern+suchen
>
> 39 Treffer, gleiche Suche bei Libreka 8 (was heisst, dass
> man auch Libreka nutzen sollte).
>
> Hier geht es darum, in Art eines Citation Index
> herauszufinden, wer ein bestimmtes mittelalterliches
> Geschichtswerk zitiert/verwertet.
>
> http://tinyurl.com/c3asl4
>
> lässt sich sofort als irrelevant ausschließen, da es um
> eine andere Chronik geht und dies sowohl aus dem kurzen
> Exzerpt der Trefferliste als auch aus dem Schnipsel
> eindeutig hervorgeht.
>
> Die VG Wort will aber die Schnipseldarstellung und die
> Trefferlistenexzerpte verbieten! Man erfuehre also nur,
> dass Speyrer Chronik auf einer bestimmten Seite vorkommt,
> muesste sich also das Buch vergeblich besorgen!
>
> http://tinyurl.com/dadu75
>
> Hier muss man den Schnipsel konsultieren und wenn man -
> wie
> ich - das Werk hinreichend kennt, weiss man sofort, dass
> auf die Wiedergabe der "Scheyrer Chronik" in der "Speyrer
> Chronik" angespielt wird. Auch diesen Treffer koennte man
> bei einer grossen Anzahl von Fragestellungen dadurch
> sofort
> aussortieren.
>
> Diese Forschungsmoeglichkeiten will uns die VG Wort
> kuenftig verbieten!
>
> Die Verlage koennten sie sofort anbieten im Rahmen des
> Partnerprogramms und wuerden dazu noch am Anzeigenerloes
> beteiligt!
>
> Klaus Graf
>

Ich habe Herrn Schimmel telefonisch gebeten, sich hier
anzumelden. Er war darueber hinaus bereit, mir seine
Position sehr ausfuehrlich zu erlaeutern.

Zur Sache moechte ich feststellen:

(1) Es trifft nicht zu, dass bei einem Removal keine
Auswirkungen auf die Anzeige ausserhalb der USA sich
ergeben.

Bei einem Removal wird das Buch aus dem Bibliotheksprogramm
vollstaendig entfernt. Jede Art der Volltextsuche und auch
die Schnipselanzeige sind damit weltweit UNMOEGLICH. Was
nicht in Googles Index vorhanden ist, kann nicht mehr
angezeigt oder genutzt werden.

Ein Removal im Rahmen des Settlement muss bis April 2011
erklaert werden.

(2) Scheitern die Verhandlungen der VG Wort mit Google
ueber eine Lizenzierung ausserhalb der USA, wird das
Removal fuer die vertretenen Werke erklaert und die von mir
beschriebenen negativen Konsequenzen fuer Forschung und
Allgemeinheit (sowie die Autoren) treten ein.

Dass Herr Schimmel hinsichtlich der Verhandlungen
optimistisch ist, ist ein frommer Wunsch.

(3) Hinsichtlich der Verguetungen im Rahmen des Settlement
werden diese unabhaengig von der Inhaberschaft
ausschliesslicher Nutzungsrechte in der ueblichen Weise
zwischen Autoren, Verlagen und - hinsichtlich der
Verwaltungskosten - VG Wort aufgeteilt.

Fuer Google waere es attraktiv, Verlage und Autoren in
einem Boot zu haben. Zwar sind die deutschen Buchautoren in
der Regel keine US-Rechteinhaber, da sie ausschliessliche
Nutzungsrechte den Verlagen uebertragen haben, aber das ist
Google egal. Die 60 Dollar je Buch von Google gehen also zu
7-10 Prozent an die VG Wort fuer deren Verwaltungskosten;
im Bereich Wissenschaft wird der Rest 50:50 zwischen
Autoren und Verlagen aufgeteilt, bei der Belletristik
70:30.

(4) Die VG Wort ist nicht dazu da, die Interessen der
Wissenschaft und der Allgemeinheit zu vertreten.

Sie nimmt die Interessen der Urheber in einer Weise wahr,
die nach bisherigen Erfahrungen die Verlage beguenstigt und
die Urheber benachteiligt. Google mag nicht "evil" sein,
aber die VG Wort ist es nach meiner Ueberzeugung ganz
gewiss.

(5) Was jetzt vorliegt, ist der vorlaeufige Kompromiss
einer Arbeitsgruppe. Entscheidend ist der Ablauf der
Hauptversammlung der VG Wort.

Natuerlich koennte die Regelung die Interessen von
Allgemeinheit und Forschung wesentlich besser
beruecksichtigen, indem etwa eine Lizenzierung der
Schnipseldarstellung fuer lieferbare Buecher erfolgt. Die
VG Wort hat aber vor, bei lieferbaren Buechern alle Inhalte
fuer die Anzeige zu sperren.

(6) Es kommt einer Erpressung nahe, von mir zu verlangen,
ich solle gegenueber der VG Wort kuschen, da sonst die
Verlage siegen, die mehrheitlich, d.h. nach Meinung des
Boersenvereins, fuer ein vollstaendiges Removal aller ihrer
Titel sind.

Diese Konsequenz waere fuer Allgemeinheit und Forschung
noch erheblich schmerzhafter als die jetzt ins Auge
gefasste Loesung.

Solange der Gesetzgeber und die VG Wort im Wuergegriff der
Verlagslobby sich befindet, ist es natuerlich schwierig,
irgendetwas zu erreichen.

Moeglichkeiten bestehen aber sehr wohl:

* Der Gesetzgeber koennte die bisherige Anzeigepraxis
Googles als legal erklaeren.

* Es koennte auf die Zusammensetzung der VG Wort
Hauptversammlung Einfluss genommen werden.

* Es koennte oeffentlicher Druck auf die VG Wort, die
Autorenverbaende und die Verlage ausgeuebt werden.

* Muendige Wissenschaftsautoren und andere Autoren, die
fuer Open Access und groessere Sichtbarkeit ihrer Buecher
sind, koennen der auf der Hauptversammlung der VG Wort
beschlossenen Aenderung des Wahrnehmungs- oder
Berechtigungsvertrags widersprechen.

Nach dieser Frist laeuft nichts mehr, denn das perverse
System der VG Wort duldet keine Teilkuendigung. Wer
austreten will, kann das tun, bekommt dann aber keinen Cent
von der VG Wort mehr, obwohl er einen gesetzlichen Anspruch
auf die Zahlungen hat, da bestimmte Ansprueche nur durch
die VG wahrgenommen werden koennen.

Hoffnung koennte freilich von Gerichten kommen, denn eine
Vertragsaenderung durch Schweigen ist bedenklich. Wieso man
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090043.htm nicht analog
anwenden koennte, ist nicht ersichtlich.

Wenn sich Wissenschaftsautoren zusammenschliessen, um ihre
Werke, soweit sie ueber die Rechte verfuegen (v.a.
Inserts), bei Google Open Access zugaenglich zu machen, hat
das nicht automatisch die Folge, dass die VG Wort aus dem
Spiel ist und die scheussliche Boersenvereinsposition zum
Zuge kommt.

Von daher ist es durchaus geboten, dass das
Urheberrechtsbuendnis sich in der Angelegenheit intensiv
einschaltet und von den manipulativen Aeusserungen
Schimmels nicht beirren laesst.

Klaus Graf