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Ich möchte noch einige Anregungen zum Nachdenken für diejenigen beisteuern, die gebetsmühlenhaft auf die angeblichen Rechte des Urhebers verweisen.

(1) Die meisten der größten geistigen Schöpfungen der Menschheit wurde in einer Zeit erbracht, als es noch keinen gesetzlichen Schutz des Urheberrechts gab.

(2) Unbestreitbare Hochkulturen wie das alte China oder der islamische Raum kamen ohne das westliche Konzept des Urheberrechts aus und haben trotzdem kulturelle Hochleistungen geschaffen.

(3) Es gibt keine empirischen Belege für das Anreiz-Argument, dass Urheberrecht nötig ist, um Kreativität zu erzeugen. Im Gegenteil: beim frei erfundenen Datenbankschutzrecht der EU wurde untersucht, ob die EU dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber z.B. der USA, die das nicht kennt, hat. Klare Antwort: Nein. Das Anreiz-Argument ist haltlos.

(4) Bei einem etwas exotischen Gebiet, der editio princeps, geht es darum, Ersteditoren nach dem Urheberrechtsgesetz zu “belohnen”. Aber die meisten der literarischen Editoren wissen gar nichts von diesem Paragraphen, und in der Schweiz gibt es ihn auch nicht, ohne dass man sagen könnte, in der Schweiz wird weniger erstediert als in der EU/D.

(5) Wer etwas erfindet, arbeitet unendlich härter und länger an seinem Projekt als der Durschschnittsurheber, muss aber mit einer extrem kürzeren Schutzdauer auskommen.

(6) Kein Tischler käme auf die Idee zu erwarten, er könne seinen Tisch für dessen gesamte Existenz kontrollieren und bei jedem Weiterverkauf ggf. abkassieren. Wieso ist eine urheberrechtlich geschützte Leistung etwas ontologisch anderes als eine handwerkliche?

(7) Niemand weiss, wo die Grenze zwischen ungeschützten Werken und geschützten verläuft (”Schöpfungshöhe”).  Die Rechtsprechung der Gerichte ist dazu weidlich inkonsistent.

(8) Wenn Musiker künftig nur noch von ihren Konzerten leben können - so what? Heisst Urheberrecht Rundumwohlfühlversorgung und Monopolgewinne für alle Zeiten?

Das reicht erstmal